Meldepflichtige Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bestimmte übertragbare Infektionen wie z.B. Scharlach, Diphterie, Hirnhautentzündung, Keuchhusten, Windpocken, ... meldepflichtig.

Eltern/Sorgeberechtigte sind verpflichtet, diese umgehend der Schule zu melden.

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html