Meldepflichtige Krankheiten
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bestimmte übertragbare Infektionen wie z.B. Scharlach, Diphterie, Hirnhautentzündung, Keuchhusten, Windpocken, ... meldepflichtig.
Eltern/Sorgeberechtigte sind verpflichtet, diese umgehend der Schule zu melden.