Schulunfälle

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen regelt alle Personenschäden, die Ihrem Kind auf dem Schulweg (Wegeunfall) und in der Schule (z.B. in der Pause, im Sportunterricht) widerfahren.

Sachschäden sind nicht versichert.

Für jeden Schulunfall muss die Schule eine Unfallmeldung schreiben.

Sollten Sie mit Ihrem Kind deswegen selbst einen Arzt aufsuchen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Informieren Sie uns (Frau Niekant/Sekretariat) bitte zeitnah darüber, denn wir müssen der Unfallkasse den Unfall schriftlich mitteilen, damit die Kasse dann mit dem Arzt abrechnen kann bzw. der Unfall aktenkundlich für evtl. Spätfolgen ist.