Elterninformation - Schulversäumnisse unmittelbar in Verbindung mit den Schulferien
Fehltage aus gesundheitlichen Gründen unmittelbar in Verbindung mit den Schulferien können nur durch ein ärztliches Attest als ausreichend entschuldigt gewertet werden.
Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien darf nicht erfolgen. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen entscheidet nach einem entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulleitung.
Ich weise Sie somit darauf hin, dass nicht ordnungsgemäß entschuldigte Fehlzeiten unmittelbar in Verbindung mit den Schulferien dem zuständigem Schulamt mit dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gemeldet werden müssen.
Eine Ferienverlängerung kann mit einer empfindlichen Geldbuße pro Elternteil geahndet werden.