Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

Ihr gehören neben der Schulleiterin Frau Hoffmann sechs Elternvertreterinnen und -vertreter sowie Lehrkräfte an.